Fenstertausch, Vollwärmeschutz, Dach- und Deckendämmung, Haustür in Tirol
- Ziel der Förderung
Die Förderung zielt darauf ab, die thermische Qualität von Wohngebäuden zu verbessern und den Energieverbrauch zu senken. Dies geschieht durch die Unterstützung von Maßnahmen wie:
- Austausch von Fenstern
- Anbringung von Vollwärmeschutz
- Dämmung von Dach und Decken
- Einbruchschutz
- Installation von Schallschutzfenstern an Landesstraßen
- Was wird gefördert?
- Austausch von Fenstern
- Anbringung von Vollwärmeschutz
- Dämmung des Daches und der obersten Geschossdecke
- Tausch von Haustüren
- Einbau von Schallschutzfenstern (bei Lärmbelastung durch Landesstraßen)
- Mechanische Schutzmaßnahmen beim Tausch von Fenstern und Türen
- Schalldämmlüfter mit Wärmerückgewinnung (wenn Wohnhaussanierungsrichtlinie erfüllt)
- Passive Maßnahmen zur Vermeidung sommerlicher Überwärmung
- Antragsberechtigte Personen
Eigentümer und Mieter von Wohnungen und Eigenheimen
- Voraussetzungen
- Maßnahmen müssen in normaler Ausstattung ausgeführt werden
- Kostenobergrenzen gelten für Fenster und Sonnenschutzeinrichtungen
- Facharbeiten (Elektro-, Heizungs-, Sanitärinstallationen) müssen von befugten Personen durchgeführt oder beaufsichtigt werden
- Bei Fenstern und Türen zum Einbruchschutz: Baubewilligung älter als 10 Jahre
- Gebäude muss ganzjährig bewohnt sein
- Einhaltung bestimmter U-Werte
- Für Schallschutzfenster: Lärmgrenzwert an Landesstraßen muss überschritten sein
Allgemeine Voraussetzungen:
- Hauptwohnsitz: Geförderte Wohnung muss ganzjährig und regelmäßig genutzt werden.
- Förderungszeitraum: Einmalzuschuss (10 Jahre), Annuitätenzuschuss (max. 12 Jahre); bei Verstoß Rückforderung/Einstellung der Förderung.
- Vermietung: Sanierte Wohnungen dürfen an begünstigte Personen vermietet werden.
- Befristung: Förderung einkommensunabhängig für Ansuchen bis 31.12.2027.
- Kosten-Nachweis:
- Rechnungen und Zahlungsnachweise von befugten Personen erforderlich.
- Rechnungen müssen auf den Förderwerber oder das geförderte Objekt ausgestellt sein.
- Kostenobergrenzen bei bestimmten Maßnahmen (z. B. Fenster, Bäder).
- Facharbeiten: Elektro-, Heizungs-, Sanitärinstallationen nur durch befugte Personen oder unter deren Aufsicht.
- Finanzierung: Wahlrecht zwischen Annuitätenzuschuss (Kreditstützung) oder Einmalzuschuss.
- Wohnungsgröße:
- Mindestnutzfläche bei Teilung: 30 m².
- Max. Nutzfläche bei Erweiterung: 150 m² (sonst Verlust der Förderung).
- Nutzflächenberechnung:
- Inkl. Bodenfläche abzüglich Wandstärken.
- Keller, Dachböden, offene Balkone, gewerbliche Räume, Flächen unter 1,50 m Höhe zählen nicht.
- Gewerberäume für die berufliche Tätigkeit des Förderungswerbers sind ausgeschlossen, wenn Haupteinkünfte daraus erzielt werden.
- Art der Förderung
- Einmalzuschuss
- Annuitätenzuschuss
- Fristen und Termine
- Einbruchschutz: Antrag bis 31.12.2025 (im Rahmen der Budgetmittel)
- Sanierungsförderung: Ansuchen bis 31.12.2027 (einkommensunabhängig)
- Erforderliche Unterlagen
- Rechnungen und Zahlungsnachweise von befugten Personen
- Rechnungen müssen auf den Förderungswerber oder eine gemeldete Person im zu sanierenden Objekt lauten
- Formular A5 Ansuchen Wohnhaussanierung
- Zuständige Stelle
Abteilung Wohnbauförderung
Eduard-Wallnöfer-Platz 3
6020 Innsbruck- Telefon: +43 512 508 2732
- E-Mail: wohnbaufoerderung@tirol.gv.at
- Rechtliche Grundlagen
- Wohnhaussanierungsrichtlinien des Landes Tirol
- ÖNORM B 3355 (Feuchtigkeitsschutz)
- ÖNORM EN 1627:2011 oder ÖNORM B 5338:2011 (Einbruchschutz)
- ÖNORM B 8115-2 (Schallschutzfenster)
- TBO 2022 (Energiekennzahlen)