Förderungstitel

Fenstertausch, Vollwärmeschutz, Dach- und Deckendämmung, Haustür in Tirol

tirol
Ziel der Förderung

Die Förderung zielt darauf ab, die thermische Qualität von Wohngebäuden zu verbessern und den Energieverbrauch zu senken. Dies geschieht durch die Unterstützung von Maßnahmen wie:

  • Austausch von Fenstern
  • Anbringung von Vollwärmeschutz
  • Dämmung von Dach und Decken
  • Einbruchschutz
  • Installation von Schallschutzfenstern an Landesstraßen
Was wird gefördert?
  • Austausch von Fenstern
  • Anbringung von Vollwärmeschutz
  • Dämmung des Daches und der obersten Geschossdecke
  • Tausch von Haustüren
  • Einbau von Schallschutzfenstern (bei Lärmbelastung durch Landesstraßen)
  • Mechanische Schutzmaßnahmen beim Tausch von Fenstern und Türen
  • Schalldämmlüfter mit Wärmerückgewinnung (wenn Wohnhaussanierungsrichtlinie erfüllt)
  • Passive Maßnahmen zur Vermeidung sommerlicher Überwärmung
Antragsberechtigte Personen

Eigentümer und Mieter von Wohnungen und Eigenheimen

Voraussetzungen
  • Maßnahmen müssen in normaler Ausstattung ausgeführt werden
  • Kostenobergrenzen gelten für Fenster und Sonnenschutzeinrichtungen
  • Facharbeiten (Elektro-, Heizungs-, Sanitärinstallationen) müssen von befugten Personen durchgeführt oder beaufsichtigt werden
  • Bei Fenstern und Türen zum Einbruchschutz: Baubewilligung älter als 10 Jahre
  • Gebäude muss ganzjährig bewohnt sein
  • Einhaltung bestimmter U-Werte
  • Für Schallschutzfenster: Lärmgrenzwert an Landesstraßen muss überschritten sein

 

Allgemeine Voraussetzungen:

  • Hauptwohnsitz: Geförderte Wohnung muss ganzjährig und regelmäßig genutzt werden.
  • Förderungszeitraum: Einmalzuschuss (10 Jahre), Annuitätenzuschuss (max. 12 Jahre); bei Verstoß Rückforderung/Einstellung der Förderung.
  • Vermietung: Sanierte Wohnungen dürfen an begünstigte Personen vermietet werden.
  • Befristung: Förderung einkommensunabhängig für Ansuchen bis 31.12.2027.
  • Kosten-Nachweis:
    • Rechnungen und Zahlungsnachweise von befugten Personen erforderlich.
    • Rechnungen müssen auf den Förderwerber oder das geförderte Objekt ausgestellt sein.
    • Kostenobergrenzen bei bestimmten Maßnahmen (z. B. Fenster, Bäder).
  • Facharbeiten: Elektro-, Heizungs-, Sanitärinstallationen nur durch befugte Personen oder unter deren Aufsicht.
  • Finanzierung: Wahlrecht zwischen Annuitätenzuschuss (Kreditstützung) oder Einmalzuschuss.
  • Wohnungsgröße:
    • Mindestnutzfläche bei Teilung: 30 m².
    • Max. Nutzfläche bei Erweiterung: 150 m² (sonst Verlust der Förderung).
  • Nutzflächenberechnung:
    • Inkl. Bodenfläche abzüglich Wandstärken.
    • Keller, Dachböden, offene Balkone, gewerbliche Räume, Flächen unter 1,50 m Höhe zählen nicht.
    • Gewerberäume für die berufliche Tätigkeit des Förderungswerbers sind ausgeschlossen, wenn Haupteinkünfte daraus erzielt werden.
Art der Förderung
  • Einmalzuschuss
  • Annuitätenzuschuss
Fristen und Termine
  • Einbruchschutz: Antrag bis 31.12.2025 (im Rahmen der Budgetmittel)
  • Sanierungsförderung: Ansuchen bis 31.12.2027 (einkommensunabhängig)
Erforderliche Unterlagen
  • Rechnungen und Zahlungsnachweise von befugten Personen
  • Rechnungen müssen auf den Förderungswerber oder eine gemeldete Person im zu sanierenden Objekt lauten
  • Formular A5 Ansuchen Wohnhaussanierung
Zuständige Stelle

Abteilung Wohnbauförderung
Eduard-Wallnöfer-Platz 3
6020 Innsbruck

Rechtliche Grundlagen
  • Wohnhaussanierungsrichtlinien des Landes Tirol
  • ÖNORM B 3355 (Feuchtigkeitsschutz)
  • ÖNORM EN 1627:2011 oder ÖNORM B 5338:2011 (Einbruchschutz)
  • ÖNORM B 8115-2 (Schallschutzfenster)
  • TBO 2022 (Energiekennzahlen)