Förderungstitel

Erwerbsförderung nach § 15 TWFG 1991 in Tirol

tirol
Ziel der Förderung

Die Förderung soll den Erwerb von neu errichteten Wohnhäusern oder Wohnungen ermöglichen, indem sie finanzielle Unterstützung bietet.

Was wird gefördert?
  • Gefördert wird der Erwerb von neu errichteten Wohnhäusern oder Wohnungen.
  • Die Förderung ist an die Bedingung geknüpft, dass der Kaufpreis angemessen ist. Die angemessenen Preise sind pro Gemeinde festgelegt.
Antragsberechtigte Personen

Antragsberechtigt sind Personen, die ein neu errichtetes Wohnhaus oder eine neu errichtete Wohnung erwerben.

Voraussetzungen
  • Angemessener Kaufpreis: Der Preis des neu errichteten Wohnobjekts muss angemessen sein.
  • Es muss sich um einen Ersterwerb handeln.
  • Der Förderungswerber muss Eigentümer des Baugrundstückes oder Bauberechtigter sein, wobei das Baurecht auf mindestens 50 Jahre bestellt sein muss.
  • Der Förderungswerber muss österreichischer Staatsbürger oder gleichgestellt sein.
  • Es muss ein Wohnbedarf bestehen. Der zukünftige Hauptwohnsitz muss in der geförderten Wohnung liegen (ganzjährige, regelmäßige Nutzung). Das Eigentums- oder Nutzungsrecht an anderen Wohnungen ist spätestens 6 Monate nach Bezug des Eigenheims oder der Wohnung aufzugeben.
Art der Förderung

Kreditförderung:

  • Höhe: 27.500 EUR, jedoch maximal 50 % des Gesamtkaufpreises.
  • Rückzahlung mit steigender Annuität über maximal 37,5 Jahre.

Wohnbauscheck (Alternative zum Kredit):

  • Höhe: 35 % des möglichen Förderungskredits.
  • Nicht rückzahlbarer Zuschuss.
  • Keine Sicherstellung im Grundbuch erforderlich.
  • Freie Verfügbarkeit über das Objekt nach 10 Jahren.
  • Keine Wohnbeihilfe wird gewährt.
Fristen und Termine

Einreichung des Antrags spätestens 6 Monate nach dem Erwerb. Das Bauvorhaben muss mit Zustimmung des Landes begonnen worden sein.

Erforderliche Unterlagen
  • A1 Ansuchen Wohnbauförderung
  • F1 Beiblatt über die persönlichen Verhältnisse
  • F3 Kreditzusage
  • F4 Nutzflächenermittlung
Zuständige Stelle

Abteilung Wohnbauförderung
Eduard-Wallnöfer-Platz 3
6020 Innsbruck
Tel: +43 512 508 2732
E-Mail: wohnbaufoerderung@tirol.gv.at

Einreichung bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft oder in Innsbruck-Stadt und Innsbruck-Land beim Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Wohnbauförderung.

Rechtliche Grundlagen

§ 15 Tiroler Wohnbauförderungsgesetz 1991 (TWFG 1991)