Erstellung eines Sanierungskonzeptes in Tirol
- Ziel der Förderung
Verbesserung der thermischen Qualität der Gebäudehülle und der Haustechnik bzw. Erstellung eines Renovierungsausweises, der die Erreichung der energetischen Anforderungen der Ökostufe 2030 vorsieht. Ein Sanierungskonzept mit Energieausweis ist eine taugliche Grundlage für eine erfolgreiche Sanierung, die die Gebäudehülle, die Haustechnik und die Nutzung erneuerbarer Energieträger berücksichtigt.
- Was wird gefördert?
Gefördert werden die Kosten für die Erstellung eines Sanierungskonzeptes mit Empfehlungen zur Verbesserung der thermischen Qualität der Gebäudehülle und der Haustechnik bzw. eines Renovierungsausweises gemäß Punkt 5.4 der OIB Richtlinie 6 – Leitfaden (inkl. erforderlicher Erhebungen, Pläne, Bestandsaufnahmen), welches (r) die Erreichung zumindest der energetischen Anforderungen der Ökostufe 2030 vorsieht. Dies gilt sowohl für Einzelbauteilsanierungen als auch für umfassende, thermisch-energetische Sanierungen.
- Antragsberechtigte Personen
Es werden keine spezifischen Personengruppen genannt, die antragsberechtigt sind.
- Voraussetzungen
Allgemeine Voraussetzungen:
- Hauptwohnsitz: Geförderte Wohnung muss ganzjährig und regelmäßig genutzt werden.
- Förderungszeitraum: Einmalzuschuss (10 Jahre), Annuitätenzuschuss (max. 12 Jahre); bei Verstoß Rückforderung/Einstellung der Förderung.
- Vermietung: Sanierte Wohnungen dürfen an begünstigte Personen vermietet werden.
- Befristung: Förderung einkommensunabhängig für Ansuchen bis 31.12.2027.
- Kosten-Nachweis:
- Rechnungen und Zahlungsnachweise von befugten Personen erforderlich.
- Rechnungen müssen auf den Förderwerber oder das geförderte Objekt ausgestellt sein.
- Kostenobergrenzen bei bestimmten Maßnahmen (z. B. Fenster, Bäder).
- Facharbeiten: Elektro-, Heizungs-, Sanitärinstallationen nur durch befugte Personen oder unter deren Aufsicht.
- Finanzierung: Wahlrecht zwischen Annuitätenzuschuss (Kreditstützung) oder Einmalzuschuss.
- Wohnungsgröße:
- Mindestnutzfläche bei Teilung: 30 m².
- Max. Nutzfläche bei Erweiterung: 150 m² (sonst Verlust der Förderung).
- Nutzflächenberechnung:
- Inkl. Bodenfläche abzüglich Wandstärken.
- Keller, Dachböden, offene Balkone, gewerbliche Räume, Flächen unter 1,50 m Höhe zählen nicht.
- Gewerberäume für die berufliche Tätigkeit des Förderungswerbers sind ausgeschlossen, wenn Haupteinkünfte daraus erzielt werden.
- Art der Förderung
- Einmalzuschuss
- Annuitätenzuschuss
- Fristen und Termine
Es werden keine spezifischen Fristen und Termine für die Antragstellung genannt. Die Einreichung sollte jedoch idealerweise gleichzeitig mit dem Wohnhaussanierungsansuchen erfolgen, spätestens bis zum Zeitpunkt der Endabrechnung (AZ-Förderung) für den Ökobonus.
- Erforderliche Unterlagen
Es sind keine spezifischen Unterlagen für die Beantragung eines Sanierungskonzeptes explizit genannt. Ein Sanierungskonzept mit Energieausweis umfasst erforderliche Erhebungen, Pläne und Bestandsaufnahmen.
Für den Ökobonus ist ein Sanierungskonzept (inkl. Pläne, Bestandsaufnahmen, Energieausweis samt Empfehlungen von Maßnahmen und Berechnungsgrundlagen) notwendig.- Zuständige Stelle
Abteilung Wohnbauförderung
Eduard-Wallnöfer-Platz 3
6020 Innsbruck
Tel: +43 512 508 2732
E-Mail: wohnbaufoerderung@tirol.gv.at- Rechtliche Grundlagen
Es werden keine spezifischen Gesetze oder Verordnungen für die Erstellung eines Sanierungskonzeptes genannt. Die OIB Richtlinie 6 – Leitfaden wird im Bezug auf einen Renovierungsausweis erwähnt.