Förderungstitel

Einbau einer fehlenden Sanitärausstattung in Tirol

tirol
Ziel der Förderung

Ermöglichung des Einbaus von notwendiger Sanitärausstattung in Wohnobjekten.

Was wird gefördert?

Der Einbau von Sanitärausstattung.

  • Facharbeiten müssen von befugten Personen oder unter deren Aufsicht durchgeführt werden.
  • Kosten der Sanierungsmaßnahmen müssen durch Rechnungen und Zahlungsnachweise von gewerberechtlich befugten Personen belegt werden.
Antragsberechtigte Personen

Eigentümer oder Mieter von Wohnungen und Eigenheimen in Tirol.

Voraussetzungen
  • Maßnahmen müssen in normaler Ausstattung ausgeführt werden (Kostenobergrenze beachten).
  • Rechnungen müssen auf den Förderungswerber oder eine gemeldete Person im zu sanierenden Objekt ausgestellt sein.
  • Keine Einkommensgrenzen bis 31.12.2027.
  • Wohnung muss über den Förderungszeitraum ordnungsgemäß genutzt werden:
    • Einmalzuschuss: 10 Jahre.
    • Annuitätenzuschuss: Bis max. 12 Jahre.
  • Wohnung soll nach Möglichkeit baulich in sich abgeschlossen sein.
  • Wohnflächengrenzen:
    • Erweiterung: max. 150 m².
    • Teilung: min. 30 m².
Art der Förderung
  • Einmalzuschuss: Einmalige Auszahlung.
  • Annuitätenzuschuss: Halbjährliche Auszahlung über max. 12 Jahre zur Unterstützung eines Bankkredits (Berechnung auf Basis des Sollzinssatzes bei Antragstellung).
Fristen und Termine

Anträge auf Sanierungsförderung können bis zum 31.12.2027 eingereicht werden.

Erforderliche Unterlagen
  • Antragsformular A5 für Wohnhaussanierung.
  • Rechnungen und Zahlungsnachweise.
  • Falls erforderlich:
    • Formular F14 (Bekanntgabe Wohnungsinhaber).
    • Formular F97 (Haustechnik-Abnahmebestätigung).
Zuständige Stelle

Abteilung Wohnbauförderung
Eduard-Wallnöfer-Platz 3
6020 Innsbruck

Rechtliche Grundlagen

Tiroler Wohnbauförderungsgesetz und die dazugehörigen Richtlinien.