Förderungstitel

Eigentumsfürderung Mietkauf in Salzburg

salzburg
Ziel der Förderung

Förderung für den Kauf einer geförderten Mietwohnung im Land Salzburg.

Ermöglichung des Erwerbs von Wohneigentum für Mieter geförderter Mietwohnungen.

Was wird gefördert?
  • Gefördert wird der Kauf einer geförderten Mietwohnung
  • Die Wohnung muss aufgrund eines gesetzlichen oder vertraglichen Anspruchs ins Eigentum erworben werden
  • Die Wohnung muss mindestens fünf Jahre alt sein und darf nicht älter als 20 Jahre sein
Antragsberechtigte Personen
  • Mieter oder Mieterin der geförderten Mietwohnung
  • Begünstigte Person (Anerkennung durch das Land Salzburg)
  • Österreicher/in oder EU-Bürger/in
Voraussetzungen
  • Mieter der geförderten Mietwohnung
  • Anerkennung als begünstigte Person
  • Einkommensverhältnisse und Wohnbedarf werden beim Kauf nicht erneut geprüft
  • Finanzierungsbeitrag zu Beginn des Mietverhältnisses (max. die Hälfte der Grund- und Aufschließungskosten)
  • Fremdmittel von mindestens 30 % des Kaufpreises der Wohnung
  • Der Verkäufer hat eine erhaltene Errichtungsförderung anteilig zurückbezahlt oder das Land Salzburg aus einer allenfalls bestehenden Bürgschaft entlassen
  • Der Kaufpreis übersteigt nicht die Summe der Entgeltbestandteile nach dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG)
  • Der rechtsgeschäftliche Erwerb wird mit 1. Jänner, 1. April, 1. Juli oder 1. Oktober wirksam
Art der Förderung
  • Einmaliger, nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss
  • Bei Vorliegen der Voraussetzungen zusätzlich ein unverzinslicher, rückzahlbarer Annuitätenzuschuss zur Kreditrückzahlung
Fristen und Termine

Förderungsansuchen: Nach Vorliegen des unterfertigten, beglaubigten Kaufvertrags bis max. 12 Monate nach Kaufvertragsunterzeichnung.

Erforderliche Unterlagen
  • Die erforderlichen Unterlagen sind im Leitfaden zur Antragstellung zu finden.
  • Die Unterlagen müssen online mit dem Antrag hochgeladen werden.
Zuständige Stelle
  • Wohnberatung Salzburg, Bundesstraße 4, 5071 Wals
  • Kontakt für bestehende Förderansuchen: wohnbaufoerderung@salzburg.gv.at, +43662-8042-3000
  • Online-Terminvereinbarung für Beratungsgespräche möglich
  • Ein Förderungsansuchen kann jederzeit auch ohne Termin gestellt werden
Rechtliche Grundlagen
  • Salzburger Wohnbauförderungsgesetz S.WFG 2025 (LGBl 123/2024).
  • Salzburger Wohnbauförderungsverordnung S.WFV 2025 (LGBl 134/2024) .