Eigentumsfürderung Mietkauf in Salzburg
- Ziel der Förderung
Förderung für den Kauf einer geförderten Mietwohnung im Land Salzburg.
Ermöglichung des Erwerbs von Wohneigentum für Mieter geförderter Mietwohnungen.
- Was wird gefördert?
- Gefördert wird der Kauf einer geförderten Mietwohnung
- Die Wohnung muss aufgrund eines gesetzlichen oder vertraglichen Anspruchs ins Eigentum erworben werden
- Die Wohnung muss mindestens fünf Jahre alt sein und darf nicht älter als 20 Jahre sein
- Antragsberechtigte Personen
- Mieter oder Mieterin der geförderten Mietwohnung
- Begünstigte Person (Anerkennung durch das Land Salzburg)
- Österreicher/in oder EU-Bürger/in
- Voraussetzungen
- Mieter der geförderten Mietwohnung
- Anerkennung als begünstigte Person
- Einkommensverhältnisse und Wohnbedarf werden beim Kauf nicht erneut geprüft
- Finanzierungsbeitrag zu Beginn des Mietverhältnisses (max. die Hälfte der Grund- und Aufschließungskosten)
- Fremdmittel von mindestens 30 % des Kaufpreises der Wohnung
- Der Verkäufer hat eine erhaltene Errichtungsförderung anteilig zurückbezahlt oder das Land Salzburg aus einer allenfalls bestehenden Bürgschaft entlassen
- Der Kaufpreis übersteigt nicht die Summe der Entgeltbestandteile nach dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG)
- Der rechtsgeschäftliche Erwerb wird mit 1. Jänner, 1. April, 1. Juli oder 1. Oktober wirksam
- Art der Förderung
- Einmaliger, nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss
- Bei Vorliegen der Voraussetzungen zusätzlich ein unverzinslicher, rückzahlbarer Annuitätenzuschuss zur Kreditrückzahlung
- Fristen und Termine
Förderungsansuchen: Nach Vorliegen des unterfertigten, beglaubigten Kaufvertrags bis max. 12 Monate nach Kaufvertragsunterzeichnung.
- Erforderliche Unterlagen
- Die erforderlichen Unterlagen sind im Leitfaden zur Antragstellung zu finden.
- Die Unterlagen müssen online mit dem Antrag hochgeladen werden.
- Zuständige Stelle
- Wohnberatung Salzburg, Bundesstraße 4, 5071 Wals
- Kontakt für bestehende Förderansuchen: wohnbaufoerderung@salzburg.gv.at, +43662-8042-3000
- Online-Terminvereinbarung für Beratungsgespräche möglich
- Ein Förderungsansuchen kann jederzeit auch ohne Termin gestellt werden
- Rechtliche Grundlagen
- Salzburger Wohnbauförderungsgesetz S.WFG 2025 (LGBl 123/2024).
- Salzburger Wohnbauförderungsverordnung S.WFV 2025 (LGBl 134/2024) .