Förderungstitel

Eigentumsförderung Kauf Eigentumswohnung in Salzburg

salzburg
Ziel der Förderung

Unterstützung beim Erwerb von neu gebauten Wohnungen im Bundesland Salzburg.

Was wird gefördert?
  • Gefördert wird der Erwerb einer neu errichteten Wohnung, die nicht älter als drei Jahre ist
  • Der Verkäufer muss ein Bauträger und Grundeigentümer sein oder ein Baurecht über mindestens 66 Jahre besitzen
Antragsberechtigte Personen
  • Personen, die als begünstigte Person anerkannt werden
  • Es müssen mindestens 10 % Eigenmittel und 30 % Fremdmittel für die Finanzierung der Wohnung vorhanden sein
Voraussetzungen
  • Der Verkäufer muss ein Bauträger im Sinne der Wohnbauförderung sein
  • Der Verkäufer muss über Eigentumsrecht, einen vertraglichen Anspruch auf Einräumung des Eigentumsrechts oder ein Baurecht für mindestens 66 Jahre verfügen
  • Es muss sich um einen Bau mit mindestens drei Wohnungen im Wohnungseigentum handeln oder um Wohnungen, die gleichzeitig auf drei unmittelbar nebeneinanderliegenden Liegenschaften errichtet werden
  • Wohnungen, die im Rahmen eines Baulandsicherungsmodells errichtet werden, sind auch förderfähig
  • Der durchschnittliche Grundstücksbedarf je Wohnung oder Haus darf 400 Quadratmeter nicht übersteigen (ohne Aufschließungs- und Nebenflächen)
  • Die Bauvollendungsanzeige darf nicht länger als drei Jahre zurückliegen
  • Das Objekt darf bisher nicht bewohnt worden sein oder muss vom Erstmieter erworben werden
  • Die Wohnungsübergabe darf zum Zeitpunkt des Förderansuchens nicht länger als zwölf Monate zurückliegen (Ausnahme: Erwerb durch den Erstmieter)
  • Ein Fertigstellungsenergieausweis muss vom Bauträger vorgelegt werden
Art der Förderung
  • Einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss
  • Unter bestimmten Voraussetzungen ist ein zusätzlicher Annuitätenzuschuss zur Darlehensrückzahlung möglich
Fristen und Termine
  • Das Förderungsansuchen kann jederzeit, auch ohne Termin, gestellt werden
  • Die Wohnungsübergabe darf zum Zeitpunkt des Förderansuchens nicht länger als zwölf Monate zurückliegen
Erforderliche Unterlagen
  • Für die Antragstellung wird ein Einstiegslink oder die Assistentennummer des Bauprojekts vom Bauträger benötigt
  • Die erforderlichen Unterlagen müssen mit dem Antrag hochgeladen werden
  • Weitere Details finden sich im Leitfaden zur Antragstellung
Zuständige Stelle
  • Wohnberatungsstelle des Landes, Bundesstraße 4, 5071 Wals
  • E-Mail: wohnbaufoerderung@salzburg.gv.at
  • Telefon: +436628042-3000
Rechtliche Grundlagen
  • Salzburger Wohnbauförderungsgesetz S.WFG 2025 (LGBl 123/2024)
  • Salzburger Wohnbauförderungsverordnung S.WFV 2025 (LGBl 134/2024)