Förderungstitel

Eigentumsförderung Errichtung in Salzburg

salzburg
Ziel der Förderung

Unterstützung bei der Schaffung von neuem Wohnraum, insbesondere durch Baulandsicherungsmodelle, Nachverdichtung, oder auf unbebauten Grundstücken

Was wird gefördert?
  • Errichtung von Wohnungen im Rahmen eines Baulandsicherungsmodells
  • Errichtung von Wohnungen oder zusätzlichen Wohnräumen durch Nachverdichtung
  • Errichtung einer Wohnung in Bauernhäusern und Austraghäusern oder eine abgeschlossene Austragwohnung im Bauernhaus
  • Errichtung einer Wohnung auf unbebauten Grundstücken im Bundesland Salzburg
Antragsberechtigte Personen
  • Personen, die als begünstigte Personen anerkannt sind.
  • Personen, die Eigentum, Miteigentum, Wohnungseigentum oder ein Baurecht an der bebauten Liegenschaft haben
Voraussetzungen
  • Mindestens 30% Fremdmittel für die Finanzierung der Baukosten
  • Mindestinvestitionssumme von 200.000 €
  • Mindestlaufzeit des Kredits für den Einmalzuschuss: 5 Jahre
  • Laufzeit für den Annuitätenzuschuss: 30 Jahre
  • Antragstellung längstens 12 Monate nach der Baubeginnanzeige
Art der Förderung
  • Nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss
  • Zusätzlich (nur für Nachverdichtung) ein unverzinslicher, rückzahlbarer Annuitätenzuschuss zur Kreditrückzahlung
Fristen und Termine
  • Das Förderansuchen muss längstens 12 Monate nach der Baubeginnanzeige gestellt werden
Erforderliche Unterlagen
  • Finanzierungsplan Eigentum
  • Rechtskraftbestätigung der Baubewilligung
  • Kostenvoranschlag
  • Erklärung zur Errichtung von Häusern in der Gruppe
  • Bestätigung Baulandsicherungsmodell
  • Abtretung von Ansprüchen zur Vorfinanzierung förderbarer Bauvorhaben
Zuständige Stelle
  • Wohnberatung Salzburg, Bundesstraße 4, 5071 Wals
  • Kontakt für bestehende Förderansuchen: wohnbaufoerderung@salzburg.gv.at, +43662-8042-3000
  • Online-Terminvereinbarung für Beratungsgespräche möglich
  • Ein Förderungsansuchen kann jederzeit auch ohne Termin gestellt werden
Rechtliche Grundlagen
  • Salzburger Wohnbauförderungsgesetz S.WFG 2025 (LGBl 123/2024)
  • Salzburger Wohnbauförderungsverordnung S.WFV 2025 (LGBl 134/2024)