Förderungstitel

Eigenmittelersatzdarlehen für geförderte Wohnungen

wien
Ziel der Förderung
Unterstützung von Haushalten mit geringem Einkommen bei der Finanzierung der verpflichtenden Bau- und Grundkostenbeiträge für geförderte Wohnungen.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Baukostenbeiträge und – bei bestimmten Einkommensstufen – auch Grundkostenbeiträge, die beim Bezug einer geförderten Wohnung zu zahlen sind. Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Darlehens der Stadt Wien und bezieht sich jeweils nur auf die angemessene Wohnfläche.
Antragsberechtigte Personen
Haushalte, die in eine geförderte Wohnung einziehen und deren gesamtes Jahresnettoeinkommen unter den festgelegten Höchsteinkommensgrenzen liegt. Eine Grundkostenförderung ist nur möglich, wenn das Einkommen in die Förderstufe 1 oder 2 fällt. Die Förderung ist personenbezogen und kann nicht auf andere übertragen werden.
Voraussetzungen
Einhaltung der Höchsteinkommensgrenzen (gültig bis 31.12.2025): Förderstufe 1: 1 Person 27.540; 2 Personen 41.040; 3 Personen 46.440; 4 Personen 51.840; jede weitere Person + 3.020. Förderstufe 2: 1 Person 37.170; 2 Personen 55.400; 3 Personen 62.690; 4 Personen 69.980; jede weitere Person + 4.070. Förderstufe 3: 1 Person 41.580; 2 Personen 61.970; 3 Personen 70.120; 4 Personen 78.270; jede weitere Person + 4.070. Förderstufe 4: 1 Person 45.990; 2 Personen 68.530; 3 Personen 77.550; 4 Personen 86.570; jede weitere Person + 4.070. Angemessene Wohnfläche: 1 Person höchstens 50 m²; 2 Personen höchstens 70 m²; jede weitere Person + 15 m²; Jungfamilien zusätzlich + 15 m². Einkommen muss nachgewiesen werden. Bei Auszug ist ein noch offener Darlehensbetrag sofort zu begleichen.
Art der Förderung
Darlehen mit Rückzahlung in halbjährlichen Raten
Fristen und Termine
Das Darlehen wird über 10 bis 25 Jahre zurückgezahlt, abhängig von der Förderstufe. Die Rückzahlung erfolgt halbjährlich. Die Einkommensgrenzen gelten bis 31.12.2025.
Erforderliche Unterlagen
Einkommensnachweise (je nach Einkommensart unterschiedliche Unterlagen erforderlich).
Zuständige Stelle
Stadt Wien
Magistratsabteilung 50 – Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten
Maria-Restituta-Platz 1, 1200 Wien
Tel. +43 1 4000-74860
E-Mail: post@ma50.wien.gv.at
Web: https://www.wien.gv.at/wohnen/wohnbaufoerderung/
Rechtliche Grundlagen
Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz 1989 (WWFSG 1989)