Effiziente Warmwasserbereitung in Tirol
- Ziel der Förderung
Die Förderung zielt darauf ab, den Ersatz bzw. den erstmaligen Einbau von energieeffizienten Warmwasserbereitungssystemen oder effizienten Speichern zu unterstützen. Dadurch soll der Energieverbrauch gesenkt und die Nutzung erneuerbarer Energien gefördert werden.
- Was wird gefördert?
Gefördert werden der Ersatz bzw. der erstmalige Einbau von:
- Energieeffizienten Warmwasserbereitungssystemen (z.B. Brauchwasserwärmepumpe).
- Effizienten Speichern, deren Energieeffizienz mindestens der Klasse B entspricht (Warmhalteverlust: < 12 + 5,93 x V<sup>0,4</sup> [Watt]; V = Speichervolumen in Liter).
Eine Liste der förderbaren Haustechniksysteme finden Sie in der GET-Datenbank.
- Antragsberechtigte Personen
Eigentümer und Mieter von Wohnungen und Eigenheimen in Tirol.
- Voraussetzungen
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Allgemeine Voraussetzungen:
- Hauptwohnsitz: Geförderte Wohnung muss ganzjährig und regelmäßig genutzt werden.
- Förderungszeitraum: Einmalzuschuss (10 Jahre), Annuitätenzuschuss (max. 12 Jahre); bei Verstoß Rückforderung/Einstellung der Förderung.
- Vermietung: Sanierte Wohnungen dürfen an begünstigte Personen vermietet werden.
- Befristung: Förderung einkommensunabhängig für Ansuchen bis 31.12.2027.
- Kosten-Nachweis:
- Rechnungen und Zahlungsnachweise von befugten Personen erforderlich.
- Rechnungen müssen auf den Förderwerber oder das geförderte Objekt ausgestellt sein.
- Kostenobergrenzen bei bestimmten Maßnahmen (z. B. Fenster, Bäder).
- Facharbeiten: Elektro-, Heizungs-, Sanitärinstallationen nur durch befugte Personen oder unter deren Aufsicht.
- Finanzierung: Wahlrecht zwischen Annuitätenzuschuss (Kreditstützung) oder Einmalzuschuss.
- Wohnungsgröße:
- Mindestnutzfläche bei Teilung: 30 m².
- Max. Nutzfläche bei Erweiterung: 150 m² (sonst Verlust der Förderung).
- Nutzflächenberechnung:
- Inkl. Bodenfläche abzüglich Wandstärken.
- Keller, Dachböden, offene Balkone, gewerbliche Räume, Flächen unter 1,50 m Höhe zählen nicht.
- Gewerberäume für die berufliche Tätigkeit des Förderungswerbers sind ausgeschlossen, wenn Haupteinkünfte daraus erzielt werden.
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- Art der Förderung
- Einmalzuschuss
- Annuitätenzuschuss
- Fristen und Termine
Es gibt keine spezifischen Fristen und Termine für diese Förderung, außer dass die Sanierungsförderung für Ansuchen, die bis 31.12.2027 bei der zuständigen Stelle eingebracht werden, zeitlich befristet einkommensunabhängig erfolgt.
- Erforderliche Unterlagen
- Rechnungen von befugten Personen
- Zahlungsnachweise
- Abnahmeformular (F97 – Haustechnik Abnahmebestätigung)
- Ein Antragsformular für die Wohnhaussanierung
- Zuständige Stelle
Abteilung Wohnbauförderung
Eduard-Wallnöfer-Platz 3
6020 Innsbruck
Tel: +43 512 508 2732
E-Mail: wohnbaufoerderung@tirol.gv.at- Rechtliche Grundlagen
Die rechtlichen Grundlagen sind in der Wohnbauförderungsrichtlinie des Landes Tirol definiert.