Förderungstitel

Dämmung - Dämmstoffe mit Umweltzeichen in Tirol

tirol
Ziel der Förderung

Die Förderung zielt darauf ab, Dämmmaßnahmen (Wand, Decke, Dach) mit Umweltzeichen (Österreichisches Umweltzeichen, natureplus, IBO-Prüfzeichen) zu unterstützen und somit einen Beitrag zum Umweltschutz und zur Energieeffizienz zu leisten.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Dämmmaßnahmen an Wänden, Decken und Dächern, die mit Umweltzeichen zertifiziert sind. Es müssen folgende U-Werte eingehalten werden:

  • Dach bzw. Decke gegen Außenluft und Dachräume: U ≤ 0,15 W/m²K
  • Wände gegen Außenluft und Dachräume: U ≤ 0,20 W/m²K
  • Fußboden und Wände gegen Keller oder Erdreich: U ≤ 0,28 W/m²K
Antragsberechtigte Personen

Antragsberechtigt sind Eigentümer und Mieter von Wohnungen und Eigenheimen in Tirol.

Voraussetzungen
  • Die verwendeten Dämmstoffe müssen mit einem der folgenden Umweltzeichen zertifiziert sein: Österreichisches Umweltzeichen, natureplus, IBO-Prüfzeichen.
  • Einhaltung der oben genannten U-Werte.

 

Allgemeine Voraussetzungen:

  • Hauptwohnsitz: Geförderte Wohnung muss ganzjährig und regelmäßig genutzt werden.
  • Förderungszeitraum: Einmalzuschuss (10 Jahre), Annuitätenzuschuss (max. 12 Jahre); bei Verstoß Rückforderung/Einstellung der Förderung.
  • Vermietung: Sanierte Wohnungen dürfen an begünstigte Personen vermietet werden.
  • Befristung: Förderung einkommensunabhängig für Ansuchen bis 31.12.2027.
  • Kosten-Nachweis:
    • Rechnungen und Zahlungsnachweise von befugten Personen erforderlich.
    • Rechnungen müssen auf den Förderwerber oder das geförderte Objekt ausgestellt sein.
    • Kostenobergrenzen bei bestimmten Maßnahmen (z. B. Fenster, Bäder).
  • Facharbeiten: Elektro-, Heizungs-, Sanitärinstallationen nur durch befugte Personen oder unter deren Aufsicht.
  • Finanzierung: Wahlrecht zwischen Annuitätenzuschuss (Kreditstützung) oder Einmalzuschuss.
  • Wohnungsgröße:
    • Mindestnutzfläche bei Teilung: 30 m².
    • Max. Nutzfläche bei Erweiterung: 150 m² (sonst Verlust der Förderung).
  • Nutzflächenberechnung:
    • Inkl. Bodenfläche abzüglich Wandstärken.
    • Keller, Dachböden, offene Balkone, gewerbliche Räume, Flächen unter 1,50 m Höhe zählen nicht.
    • Gewerberäume für die berufliche Tätigkeit des Förderungswerbers sind ausgeschlossen, wenn Haupteinkünfte daraus erzielt werden.
Art der Förderung

Es gibt zwei mögliche Förderarten:

  • Einmalzuschuss
  • Annuitätenzuschuss
Fristen und Termine

Es gibt keine explizit genannten Fristen in den Quellen. Es ist ratsam, sich direkt bei der zuständigen Stelle zu informieren.

Erforderliche Unterlagen
  • Rechnungen der durchgeführten Maßnahmen
  • Zahlungsnachweise
  • Ggf. Formular A5 Ansuchen Wohnhaussanierung
  • Ggf. Formular F97 Haustechnik-Abnahmebestätigung
Zuständige Stelle

Abteilung Wohnbauförderung
Eduard-Wallnöfer-Platz 3
6020 Innsbruck

Rechtliche Grundlagen

Es wird auf die Wohnhaussanierungsrichtlinie verwiesen, diese ist jedoch nicht in den Quellen enthalten.