Dämmung - Dämmstoffe mit Umweltzeichen in Tirol
- Ziel der Förderung
Die Förderung zielt darauf ab, Dämmmaßnahmen (Wand, Decke, Dach) mit Umweltzeichen (Österreichisches Umweltzeichen, natureplus, IBO-Prüfzeichen) zu unterstützen und somit einen Beitrag zum Umweltschutz und zur Energieeffizienz zu leisten.
- Was wird gefördert?
Gefördert werden Dämmmaßnahmen an Wänden, Decken und Dächern, die mit Umweltzeichen zertifiziert sind. Es müssen folgende U-Werte eingehalten werden:
- Dach bzw. Decke gegen Außenluft und Dachräume: U ≤ 0,15 W/m²K
- Wände gegen Außenluft und Dachräume: U ≤ 0,20 W/m²K
- Fußboden und Wände gegen Keller oder Erdreich: U ≤ 0,28 W/m²K
- Antragsberechtigte Personen
Antragsberechtigt sind Eigentümer und Mieter von Wohnungen und Eigenheimen in Tirol.
- Voraussetzungen
- Die verwendeten Dämmstoffe müssen mit einem der folgenden Umweltzeichen zertifiziert sein: Österreichisches Umweltzeichen, natureplus, IBO-Prüfzeichen.
- Einhaltung der oben genannten U-Werte.
Allgemeine Voraussetzungen:
- Hauptwohnsitz: Geförderte Wohnung muss ganzjährig und regelmäßig genutzt werden.
- Förderungszeitraum: Einmalzuschuss (10 Jahre), Annuitätenzuschuss (max. 12 Jahre); bei Verstoß Rückforderung/Einstellung der Förderung.
- Vermietung: Sanierte Wohnungen dürfen an begünstigte Personen vermietet werden.
- Befristung: Förderung einkommensunabhängig für Ansuchen bis 31.12.2027.
- Kosten-Nachweis:
- Rechnungen und Zahlungsnachweise von befugten Personen erforderlich.
- Rechnungen müssen auf den Förderwerber oder das geförderte Objekt ausgestellt sein.
- Kostenobergrenzen bei bestimmten Maßnahmen (z. B. Fenster, Bäder).
- Facharbeiten: Elektro-, Heizungs-, Sanitärinstallationen nur durch befugte Personen oder unter deren Aufsicht.
- Finanzierung: Wahlrecht zwischen Annuitätenzuschuss (Kreditstützung) oder Einmalzuschuss.
- Wohnungsgröße:
- Mindestnutzfläche bei Teilung: 30 m².
- Max. Nutzfläche bei Erweiterung: 150 m² (sonst Verlust der Förderung).
- Nutzflächenberechnung:
- Inkl. Bodenfläche abzüglich Wandstärken.
- Keller, Dachböden, offene Balkone, gewerbliche Räume, Flächen unter 1,50 m Höhe zählen nicht.
- Gewerberäume für die berufliche Tätigkeit des Förderungswerbers sind ausgeschlossen, wenn Haupteinkünfte daraus erzielt werden.
- Art der Förderung
Es gibt zwei mögliche Förderarten:
- Einmalzuschuss
- Annuitätenzuschuss
- Fristen und Termine
Es gibt keine explizit genannten Fristen in den Quellen. Es ist ratsam, sich direkt bei der zuständigen Stelle zu informieren.
- Erforderliche Unterlagen
- Rechnungen der durchgeführten Maßnahmen
- Zahlungsnachweise
- Ggf. Formular A5 Ansuchen Wohnhaussanierung
- Ggf. Formular F97 Haustechnik-Abnahmebestätigung
- Zuständige Stelle
Abteilung Wohnbauförderung
Eduard-Wallnöfer-Platz 3
6020 Innsbruck- Telefon: +43 512 508 2732
- E-Mail: wohnbaufoerderung@tirol.gv.at
- Kontaktformular:
- Rechtliche Grundlagen
Es wird auf die Wohnhaussanierungsrichtlinie verwiesen, diese ist jedoch nicht in den Quellen enthalten.