Förderungstitel

Dachsanierung in Tirol

tirol
Ziel der Förderung

Erhaltung des Daches eines Wohnhauses oder Wohnheimes.

Was wird gefördert?

Gefördert werden die Kosten für:

  • Dacheindeckung
  • Spenglerarbeiten
  • Erforderliche Zimmermannsarbeiten
Antragsberechtigte Personen

Eigentümer von Wohnungen und Eigenheimen.

Voraussetzungen

Allgemeine Voraussetzungen:

  • Hauptwohnsitz: Geförderte Wohnung muss ganzjährig und regelmäßig genutzt werden.
  • Förderungszeitraum: Einmalzuschuss (10 Jahre), Annuitätenzuschuss (max. 12 Jahre); bei Verstoß Rückforderung/Einstellung der Förderung.
  • Vermietung: Sanierte Wohnungen dürfen an begünstigte Personen vermietet werden.
  • Befristung: Förderung einkommensunabhängig für Ansuchen bis 31.12.2027.
  • Kosten-Nachweis:
    • Rechnungen und Zahlungsnachweise von befugten Personen erforderlich.
    • Rechnungen müssen auf den Förderwerber oder das geförderte Objekt ausgestellt sein.
    • Kostenobergrenzen bei bestimmten Maßnahmen (z. B. Fenster, Bäder).
  • Facharbeiten: Elektro-, Heizungs-, Sanitärinstallationen nur durch befugte Personen oder unter deren Aufsicht.
  • Finanzierung: Wahlrecht zwischen Annuitätenzuschuss (Kreditstützung) oder Einmalzuschuss.
  • Wohnungsgröße:
    • Mindestnutzfläche bei Teilung: 30 m².
    • Max. Nutzfläche bei Erweiterung: 150 m² (sonst Verlust der Förderung).
  • Nutzflächenberechnung:
    • Inkl. Bodenfläche abzüglich Wandstärken.
    • Keller, Dachböden, offene Balkone, gewerbliche Räume, Flächen unter 1,50 m Höhe zählen nicht.
    • Gewerberäume für die berufliche Tätigkeit des Förderungswerbers sind ausgeschlossen, wenn Haupteinkünfte daraus erzielt werden.
Art der Förderung

Es gibt zwei Arten der Förderung:

  1. Einmalzuschuss: Ein nicht rückzahlbarer Zuschuss.
  2. Annuitätenzuschuss: Ein Zuschuss zur Unterstützung eines Bankkredits.
Fristen und Termine

Anträge können bis zum 31.12.2027 gestellt werden.

Erforderliche Unterlagen
  • Rechnungen und Zahlungsnachweise.
  • Rechnungen müssen auf den Förderungswerber oder eine gemeldete Person im zu sanierenden Objekt ausgestellt sein.
  • Einzahlungsbelege.
  • A5 Ansuchen Wohnhaussanierung.
Zuständige Stelle

Abteilung Wohnbauförderung
Eduard-Wallnöfer-Platz 3
6020 Innsbruck
Telefon: +43 512 508 2732
E-Mail: wohnbaufoerderung@tirol.gv.at

Rechtliche Grundlagen

Tiroler Wohnbauförderungsgesetz und Wohnhaussanierungsrichtlinie.