Dachsanierung in Tirol
- Ziel der Förderung
Erhaltung des Daches eines Wohnhauses oder Wohnheimes.
- Was wird gefördert?
Gefördert werden die Kosten für:
- Dacheindeckung
- Spenglerarbeiten
- Erforderliche Zimmermannsarbeiten
- Antragsberechtigte Personen
Eigentümer von Wohnungen und Eigenheimen.
- Voraussetzungen
Allgemeine Voraussetzungen:
- Hauptwohnsitz: Geförderte Wohnung muss ganzjährig und regelmäßig genutzt werden.
- Förderungszeitraum: Einmalzuschuss (10 Jahre), Annuitätenzuschuss (max. 12 Jahre); bei Verstoß Rückforderung/Einstellung der Förderung.
- Vermietung: Sanierte Wohnungen dürfen an begünstigte Personen vermietet werden.
- Befristung: Förderung einkommensunabhängig für Ansuchen bis 31.12.2027.
- Kosten-Nachweis:
- Rechnungen und Zahlungsnachweise von befugten Personen erforderlich.
- Rechnungen müssen auf den Förderwerber oder das geförderte Objekt ausgestellt sein.
- Kostenobergrenzen bei bestimmten Maßnahmen (z. B. Fenster, Bäder).
- Facharbeiten: Elektro-, Heizungs-, Sanitärinstallationen nur durch befugte Personen oder unter deren Aufsicht.
- Finanzierung: Wahlrecht zwischen Annuitätenzuschuss (Kreditstützung) oder Einmalzuschuss.
- Wohnungsgröße:
- Mindestnutzfläche bei Teilung: 30 m².
- Max. Nutzfläche bei Erweiterung: 150 m² (sonst Verlust der Förderung).
- Nutzflächenberechnung:
- Inkl. Bodenfläche abzüglich Wandstärken.
- Keller, Dachböden, offene Balkone, gewerbliche Räume, Flächen unter 1,50 m Höhe zählen nicht.
- Gewerberäume für die berufliche Tätigkeit des Förderungswerbers sind ausgeschlossen, wenn Haupteinkünfte daraus erzielt werden.
- Art der Förderung
Es gibt zwei Arten der Förderung:
- Einmalzuschuss: Ein nicht rückzahlbarer Zuschuss.
- Annuitätenzuschuss: Ein Zuschuss zur Unterstützung eines Bankkredits.
- Fristen und Termine
Anträge können bis zum 31.12.2027 gestellt werden.
- Erforderliche Unterlagen
- Rechnungen und Zahlungsnachweise.
- Rechnungen müssen auf den Förderungswerber oder eine gemeldete Person im zu sanierenden Objekt ausgestellt sein.
- Einzahlungsbelege.
- A5 Ansuchen Wohnhaussanierung.
- Zuständige Stelle
Abteilung Wohnbauförderung
Eduard-Wallnöfer-Platz 3
6020 Innsbruck
Telefon: +43 512 508 2732
E-Mail: wohnbaufoerderung@tirol.gv.at- Rechtliche Grundlagen
Tiroler Wohnbauförderungsgesetz und Wohnhaussanierungsrichtlinie.