Förderungstitel

Dachbegrünung in Tirol

tirol
Ziel der Förderung

Die Förderung zielt darauf ab, die thermische Qualität der Gebäudehülle zu verbessern und einen Beitrag zum ökologischen Bauen zu leisten.

Was wird gefördert?

Gefördert werden die Kosten für die Begrünung von Dächern, einschließlich der erforderlichen Materialien und Arbeiten.

Antragsberechtigte Personen

Eigentümer von Wohnungen und Eigenheimen in Tirol.

Voraussetzungen
  • Es müssen bestimmte U-Werte eingehalten werden.
  • Die Maßnahmen müssen von befugten Personen durchgeführt werden.

 

Allgemeine Voraussetzungen:

  • Hauptwohnsitz: Geförderte Wohnung muss ganzjährig und regelmäßig genutzt werden.
  • Förderungszeitraum: Einmalzuschuss (10 Jahre), Annuitätenzuschuss (max. 12 Jahre); bei Verstoß Rückforderung/Einstellung der Förderung.
  • Vermietung: Sanierte Wohnungen dürfen an begünstigte Personen vermietet werden.
  • Befristung: Förderung einkommensunabhängig für Ansuchen bis 31.12.2027.
  • Kosten-Nachweis:
    • Rechnungen und Zahlungsnachweise von befugten Personen erforderlich.
    • Rechnungen müssen auf den Förderwerber oder das geförderte Objekt ausgestellt sein.
    • Kostenobergrenzen bei bestimmten Maßnahmen (z. B. Fenster, Bäder).
  • Facharbeiten: Elektro-, Heizungs-, Sanitärinstallationen nur durch befugte Personen oder unter deren Aufsicht.
  • Finanzierung: Wahlrecht zwischen Annuitätenzuschuss (Kreditstützung) oder Einmalzuschuss.
  • Wohnungsgröße:
    • Mindestnutzfläche bei Teilung: 30 m².
    • Max. Nutzfläche bei Erweiterung: 150 m² (sonst Verlust der Förderung).
  • Nutzflächenberechnung:
    • Inkl. Bodenfläche abzüglich Wandstärken.
    • Keller, Dachböden, offene Balkone, gewerbliche Räume, Flächen unter 1,50 m Höhe zählen nicht.
    • Gewerberäume für die berufliche Tätigkeit des Förderungswerbers sind ausgeschlossen, wenn Haupteinkünfte daraus erzielt werden.
Art der Förderung
  • Einmalzuschuss oder
  • Annuitätenzuschuss
Fristen und Termine

Es gibt keine spezifischen Fristen für die Dachbegrünung in den Quellen. Jedoch ist die Gewährung der Sanierungsförderung zeitlich befristet einkommensunabhängig für Ansuchen, die bis zum 31.12.2027 bei der zuständigen Stelle eingebracht werden.

Erforderliche Unterlagen
  • Rechnungen und Zahlungsnachweise
  • Ggf. Einreichung eines Sanierungskonzeptes (inkl. Pläne, Bestandsaufnahmen, Energieausweis samt Empfehlungen von Maßnahmen und Berechnungsgrundlagen)
  • Abnahmeformular (F97 – Haustechnik Abnahmebestätigung)
  • A5 Ansuchen Wohnhaussanierung
Zuständige Stelle

Abteilung Wohnbauförderung
Eduard-Wallnöfer-Platz 3
6020 Innsbruck
Tel: +43 512 508 2732
E-Mail: wohnbaufoerderung@tirol.gv.at

Rechtliche Grundlagen

Tiroler Wohnbauförderungsgesetz und zugehörige Richtlinien.