Behinderten- und altengerechte Maßnahmen in Tirol
- Ziel der Förderung
Das Ziel dieser Förderung ist, Wohnraum an die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen und älteren Menschen anzupassen.
- Was wird gefördert?
Gefördert werden Maßnahmen, die Barrierefreiheit schaffen und den Komfort im Wohnraum erhöhen, um ihn für ältere oder behinderte Menschen zugänglicher zu machen. Konkrete Maßnahmen sind in den Quellen nicht detailliert aufgeführt, aber es ist impliziert, dass es sich um Umbau- und Anpassungsarbeiten handelt, die den Bedürfnissen dieser Zielgruppe entsprechen.
- Antragsberechtigte Personen
- Mindestalter von 60 Jahren bei altengerechtem Badumbau
- Voraussetzungen
- Ärztliches Attest über die Notwendigkeit der Maßnahme oder Nachweis über den Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit
Allgemeine Voraussetzungen:
- Hauptwohnsitz: Geförderte Wohnung muss ganzjährig und regelmäßig genutzt werden.
- Förderungszeitraum: Einmalzuschuss (10 Jahre), Annuitätenzuschuss (max. 12 Jahre); bei Verstoß Rückforderung/Einstellung der Förderung.
- Vermietung: Sanierte Wohnungen dürfen an begünstigte Personen vermietet werden.
- Befristung: Förderung einkommensunabhängig für Ansuchen bis 31.12.2027.
- Kosten-Nachweis:
- Rechnungen und Zahlungsnachweise von befugten Personen erforderlich.
- Rechnungen müssen auf den Förderwerber oder das geförderte Objekt ausgestellt sein.
- Kostenobergrenzen bei bestimmten Maßnahmen (z. B. Fenster, Bäder).
- Facharbeiten: Elektro-, Heizungs-, Sanitärinstallationen nur durch befugte Personen oder unter deren Aufsicht.
- Finanzierung: Wahlrecht zwischen Annuitätenzuschuss (Kreditstützung) oder Einmalzuschuss.
- Wohnungsgröße:
- Mindestnutzfläche bei Teilung: 30 m².
- Max. Nutzfläche bei Erweiterung: 150 m² (sonst Verlust der Förderung).
- Nutzflächenberechnung:
- Inkl. Bodenfläche abzüglich Wandstärken.
- Keller, Dachböden, offene Balkone, gewerbliche Räume, Flächen unter 1,50 m Höhe zählen nicht.
- Gewerberäume für die berufliche Tätigkeit des Förderungswerbers sind ausgeschlossen, wenn Haupteinkünfte daraus erzielt werden.
- Art der Förderung
Es gibt zwei Arten der Förderung:
- Einmalzuschuss: Ein einmaliger Zuschuss zu den förderbaren Kosten.
- Annuitätenzuschuss: Ein Zuschuss zu den Zinsbelastungen eines Bankkredits.
- Fristen und Termine
Es sind keine spezifischen Fristen oder Termine in den Quellen genannt. Es ist jedoch empfehlenswert, sich bei der zuständigen Stelle über aktuelle Fristen und Termine zu informieren.
- Erforderliche Unterlagen
Die Quellen nennen nicht alle erforderlichen Unterlagen, aber die folgenden Formulare sind erforderlich:
- A5 Ansuchen Wohnhaussanierung
- F94 Abnahmebestätigung altengerechter Badumbau
Zusätzlich werden Rechnungen und Zahlungsnachweise der durchgeführten Maßnahmen benötigt, um die Kosten zu belegen.
- Zuständige Stelle
Abteilung Wohnbauförderung
Eduard-Wallnöfer-Platz 3
6020 Innsbruck- Telefon: +43 512 508 2732
- E-Mail: wohnbaufoerderung@tirol.gv.at
- Rechtliche Grundlagen
Die genauen rechtlichen Grundlagen sind in den Quellen nicht explizit genannt. Es ist empfehlenswert, sich diesbezüglich bei der Abteilung Wohnbauförderung zu erkundigen.