Anschluss an Fernwärme, Nutzung Abwärme in Tirol
- Ziel der Förderung
Die Förderung zielt darauf ab, den Anschluss an Fernwärme zu unterstützen, die zu mindestens 80 % aus erneuerbarer Energie gewonnen wird, sowie die Nutzung von Abwärme zu fördern.
- Was wird gefördert?
Gefördert wird der Anschluss an Fernwärme aus mindestens 80 % erneuerbarer Energie sowie die Nutzung von Abwärme.
- Antragsberechtigte Personen
Die Quellen machen keine explizite Aussage zu den antragsberechtigten Personen, daher ist hier gegebenenfalls eine weitere Recherche notwendig.
- Voraussetzungen
- Es muss ein Fernwärmeliefervertrag vorgelegt werden.
- Die Einhaltung der Anforderungen und die fachgerechte Ausführung sind durch das ausführende Unternehmen mittels Abnahmeformular (F97 – Haustechnik Abnahmebestätigung) zu bestätigen.
Allgemeine Voraussetzungen:
- Hauptwohnsitz: Geförderte Wohnung muss ganzjährig und regelmäßig genutzt werden.
- Förderungszeitraum: Einmalzuschuss (10 Jahre), Annuitätenzuschuss (max. 12 Jahre); bei Verstoß Rückforderung/Einstellung der Förderung.
- Vermietung: Sanierte Wohnungen dürfen an begünstigte Personen vermietet werden.
- Befristung: Förderung einkommensunabhängig für Ansuchen bis 31.12.2027.
- Kosten-Nachweis:
- Rechnungen und Zahlungsnachweise von befugten Personen erforderlich.
- Rechnungen müssen auf den Förderwerber oder das geförderte Objekt ausgestellt sein.
- Kostenobergrenzen bei bestimmten Maßnahmen (z. B. Fenster, Bäder).
- Facharbeiten: Elektro-, Heizungs-, Sanitärinstallationen nur durch befugte Personen oder unter deren Aufsicht.
- Finanzierung: Wahlrecht zwischen Annuitätenzuschuss (Kreditstützung) oder Einmalzuschuss.
- Wohnungsgröße:
- Mindestnutzfläche bei Teilung: 30 m².
- Max. Nutzfläche bei Erweiterung: 150 m² (sonst Verlust der Förderung).
- Nutzflächenberechnung:
- Inkl. Bodenfläche abzüglich Wandstärken.
- Keller, Dachböden, offene Balkone, gewerbliche Räume, Flächen unter 1,50 m Höhe zählen nicht.
- Gewerberäume für die berufliche Tätigkeit des Förderungswerbers sind ausgeschlossen, wenn Haupteinkünfte daraus erzielt werden.
- Art der Förderung
Es gibt zwei Arten von Förderungen:
- Einmalzuschuss
- Annuitätenzuschuss
- Fristen und Termine
Es werden keine Fristen und Termine in den Quellen genannt, daher ist hier gegebenenfalls eine weitere Recherche notwendig.
- Erforderliche Unterlagen
- Fernwärmeliefervertrag
- Abnahmeformular (F97 – Haustechnik Abnahmebestätigung)
- Zuständige Stelle
Abteilung Wohnbauförderung
Eduard-Wallnöfer-Platz 3
6020 Innsbruck- Rechtliche Grundlagen
Die Quellen nennen keine expliziten Gesetze oder Verordnungen.