Förderungstitel

Anschluss an Fernwärme, Nutzung Abwärme in Tirol

tirol
Ziel der Förderung

Die Förderung zielt darauf ab, den Anschluss an Fernwärme zu unterstützen, die zu mindestens 80 % aus erneuerbarer Energie gewonnen wird, sowie die Nutzung von Abwärme zu fördern.

Was wird gefördert?

Gefördert wird der Anschluss an Fernwärme aus mindestens 80 % erneuerbarer Energie sowie die Nutzung von Abwärme.

Antragsberechtigte Personen

Die Quellen machen keine explizite Aussage zu den antragsberechtigten Personen, daher ist hier gegebenenfalls eine weitere Recherche notwendig.

Voraussetzungen
  • Es muss ein Fernwärmeliefervertrag vorgelegt werden.
  • Die Einhaltung der Anforderungen und die fachgerechte Ausführung sind durch das ausführende Unternehmen mittels Abnahmeformular (F97 – Haustechnik Abnahmebestätigung) zu bestätigen.

 

Allgemeine Voraussetzungen:

  • Hauptwohnsitz: Geförderte Wohnung muss ganzjährig und regelmäßig genutzt werden.
  • Förderungszeitraum: Einmalzuschuss (10 Jahre), Annuitätenzuschuss (max. 12 Jahre); bei Verstoß Rückforderung/Einstellung der Förderung.
  • Vermietung: Sanierte Wohnungen dürfen an begünstigte Personen vermietet werden.
  • Befristung: Förderung einkommensunabhängig für Ansuchen bis 31.12.2027.
  • Kosten-Nachweis:
    • Rechnungen und Zahlungsnachweise von befugten Personen erforderlich.
    • Rechnungen müssen auf den Förderwerber oder das geförderte Objekt ausgestellt sein.
    • Kostenobergrenzen bei bestimmten Maßnahmen (z. B. Fenster, Bäder).
  • Facharbeiten: Elektro-, Heizungs-, Sanitärinstallationen nur durch befugte Personen oder unter deren Aufsicht.
  • Finanzierung: Wahlrecht zwischen Annuitätenzuschuss (Kreditstützung) oder Einmalzuschuss.
  • Wohnungsgröße:
    • Mindestnutzfläche bei Teilung: 30 m².
    • Max. Nutzfläche bei Erweiterung: 150 m² (sonst Verlust der Förderung).
  • Nutzflächenberechnung:
    • Inkl. Bodenfläche abzüglich Wandstärken.
    • Keller, Dachböden, offene Balkone, gewerbliche Räume, Flächen unter 1,50 m Höhe zählen nicht.
    • Gewerberäume für die berufliche Tätigkeit des Förderungswerbers sind ausgeschlossen, wenn Haupteinkünfte daraus erzielt werden.
Art der Förderung

Es gibt zwei Arten von Förderungen:

  • Einmalzuschuss
  • Annuitätenzuschuss
Fristen und Termine

Es werden keine Fristen und Termine in den Quellen genannt, daher ist hier gegebenenfalls eine weitere Recherche notwendig.

Erforderliche Unterlagen
  • Fernwärmeliefervertrag
  • Abnahmeformular (F97 – Haustechnik Abnahmebestätigung)
Zuständige Stelle

Abteilung Wohnbauförderung
Eduard-Wallnöfer-Platz 3
6020 Innsbruck

Rechtliche Grundlagen

Die Quellen nennen keine expliziten Gesetze oder Verordnungen.