Anschluss an Fernwärme, Nutzung Abwärme in Tirol
- Ziel der Förderung
 Die Förderung zielt darauf ab, den Anschluss an Fernwärme zu unterstützen, die zu mindestens 80 % aus erneuerbarer Energie gewonnen wird, sowie die Nutzung von Abwärme zu fördern.
- Was wird gefördert?
 Gefördert wird der Anschluss an Fernwärme aus mindestens 80 % erneuerbarer Energie sowie die Nutzung von Abwärme.
- Antragsberechtigte Personen
 Die Quellen machen keine explizite Aussage zu den antragsberechtigten Personen, daher ist hier gegebenenfalls eine weitere Recherche notwendig.
- Voraussetzungen
 - Es muss ein Fernwärmeliefervertrag vorgelegt werden.
 - Die Einhaltung der Anforderungen und die fachgerechte Ausführung sind durch das ausführende Unternehmen mittels Abnahmeformular (F97 – Haustechnik Abnahmebestätigung) zu bestätigen.
 
Allgemeine Voraussetzungen:
- Hauptwohnsitz: Geförderte Wohnung muss ganzjährig und regelmäßig genutzt werden.
 - Förderungszeitraum: Einmalzuschuss (10 Jahre), Annuitätenzuschuss (max. 12 Jahre); bei Verstoß Rückforderung/Einstellung der Förderung.
 - Vermietung: Sanierte Wohnungen dürfen an begünstigte Personen vermietet werden.
 - Befristung: Förderung einkommensunabhängig für Ansuchen bis 31.12.2027.
 - Kosten-Nachweis:
- Rechnungen und Zahlungsnachweise von befugten Personen erforderlich.
 - Rechnungen müssen auf den Förderwerber oder das geförderte Objekt ausgestellt sein.
 - Kostenobergrenzen bei bestimmten Maßnahmen (z. B. Fenster, Bäder).
 
 - Facharbeiten: Elektro-, Heizungs-, Sanitärinstallationen nur durch befugte Personen oder unter deren Aufsicht.
 - Finanzierung: Wahlrecht zwischen Annuitätenzuschuss (Kreditstützung) oder Einmalzuschuss.
 - Wohnungsgröße:
- Mindestnutzfläche bei Teilung: 30 m².
 - Max. Nutzfläche bei Erweiterung: 150 m² (sonst Verlust der Förderung).
 
 - Nutzflächenberechnung:
- Inkl. Bodenfläche abzüglich Wandstärken.
 - Keller, Dachböden, offene Balkone, gewerbliche Räume, Flächen unter 1,50 m Höhe zählen nicht.
 - Gewerberäume für die berufliche Tätigkeit des Förderungswerbers sind ausgeschlossen, wenn Haupteinkünfte daraus erzielt werden.
 
 
- Art der Förderung
 Es gibt zwei Arten von Förderungen:
- Einmalzuschuss
 - Annuitätenzuschuss
 
- Fristen und Termine
 Es werden keine Fristen und Termine in den Quellen genannt, daher ist hier gegebenenfalls eine weitere Recherche notwendig.
- Erforderliche Unterlagen
 - Fernwärmeliefervertrag
 - Abnahmeformular (F97 – Haustechnik Abnahmebestätigung)
 
- Zuständige Stelle
 Abteilung Wohnbauförderung
Eduard-Wallnöfer-Platz 3
6020 Innsbruck- Rechtliche Grundlagen
 Die Quellen nennen keine expliziten Gesetze oder Verordnungen.