Förderung für Wohnungen ohne weiteren Grundverbrauch in Tirol
- Ziel der Förderung
 Die Förderung soll die Schaffung von Wohnraum durch Zu- oder Umbau eines Gebäudes, wie z. B. Dachbodenausbau oder Aufstockung, unterstützen.
- Was wird gefördert?
 Gefördert wird die Errichtung einer Wohnung durch Zu- oder Umbau eines bestehenden Gebäudes. Dies umfasst beispielsweise den Ausbau eines Dachbodens oder die Schaffung einer Wohnung durch Aufstockung.
- Antragsberechtigte Personen
 Antragsberechtigt sind Eigentümer oder Bauberechtigte des Baugrundstückes.
- Das Baurecht muss auf mindestens 50 Jahre bestellt sein.
 - Der Förderungswerber muss österreichischer Staatsbürger oder gleichgestellt sein.
 - Ein Wohnbedarf muss bestehen, d. h., die geförderte Wohnung muss der zukünftige Hauptwohnsitz sein.
 
- Voraussetzungen
 - Eigentum oder Baurecht: Eigentümer des Baugrundstückes oder Bauberechtigter, Baurecht mindestens 50 Jahre.
 - Staatsbürgerschaft: Österreichischer Staatsbürger oder gemäß § 17a TWFG 1991 gleichgestellt.
 - Wohnbedarf: Die geförderte Wohnung muss der zukünftige Hauptwohnsitz sein (ganzjährige Nutzung).
 - Nutzfläche: Mindestens 30 m², maximal 150 m² pro Wohnung.
 - Hocheffiziente alternative Energiesysteme: Einsatz z. B. von Biomasseheizungen.
 - Einkommensgrenzen: Es gelten Einkommensgrenzen.
 - Finanzierung: Das Vorhaben muss finanziell gesichert sein.
 
- Art der Förderung
 - Kredit: Laufzeit von maximal 37,5 Jahren mit steigender Annuität.
 - Wohnbauscheck: Einmaliger Fixbetrag, nicht rückzahlbar, keine Sicherstellung im Grundbuch.
 
- Fristen und Termine
 Das Ansuchen um Wohnbauförderung muss spätestens 6 Monate nach Baubeginn eingereicht werden.
- Erforderliche Unterlagen
 - A1 Ansuchen Wohnbauförderung
 - F1 Beiblatt über die persönlichen Verhältnisse
 - F3 Kreditzusage
 - F4 Nutzflächenermittlung
 - F15 Baufortschrittsmeldung – Teilzahlungsansuchen
 - F26 Endabrechnung
 - Weitere Unterlagen je nach Einzelfall.
 
- Zuständige Stelle
 Abteilung Wohnbauförderung
- Adresse: Eduard-Wallnöfer-Platz 3, 6020 Innsbruck
 - Telefon: +43 512 508 2732
 - E-Mail: wohnbaufoerderung@tirol.gv.at
 - Online-Formulare: www.tirol.gv.at/formulare
 
- Rechtliche Grundlagen
 - Tiroler Wohnbauförderungsgesetz (TWFG)
 - Wohnbauförderungsrichtlinie