Zusatzförderung Bonus - klimafreundliches Heizsystem in Tirol
- Ziel der Förderung
Austausch alter Heizungsanlagen oder Kessel auf Basis fossiler Brennstoffe gegen ein hocheffizientes alternatives System. Ziel ist die Reduzierung des Energieverbrauchs und der Schadstoffemissionen.
- Was wird gefördert?
Gefördert wird der Austausch von alten Heizungsanlagen oder Kesseln, die mit fossilen Brennstoffen (Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner, strombetriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen) betrieben werden, durch ein hocheffizientes alternatives Heizsystem. Die Altanlage muss ordnungsgemäß entsorgt werden. Der Verkauf oder die Weitergabe der alten Anlage wird nicht akzeptiert.
- Antragsberechtigte Personen
Eigentümer von Wohnungen und Eigenheimen.
- Voraussetzungen
- Die Altanlage muss eine Heizungsanlage oder ein Kessel auf Basis fossiler Brennstoffe sein.
- Die neue Heizungsanlage muss ein hocheffizientes alternatives System sein.
- Die Altanlage muss ordnungsgemäß entsorgt werden. Eine Bestätigung der Entsorgung muss mittels Formblatt F97 vorgelegt werden.
- Die Förderung wird einmal pro Gebäude gewährt, bei Wohnanlagen erfolgt eine Aliquotierung.
- Art der Förderung
Nicht rückzahlbarer Zuschuss.
- Fristen und Termine
Es sind keine spezifischen Fristen und Termine in den Quellen genannt, jedoch kann die Förderung grundsätzlich gleichzeitig mit der Einreichung des Wohnhaussanierungsansuchens beantragt werden.
- Erforderliche Unterlagen
- Rechnungen der neuen Heizungsanlage
- Bestätigung der ordnungsgemäßen Entsorgung der Altanlage (Formblatt F97)
- Eventuell das Ansuchen Wohnhaussanierung A5 oder das Online-Formular
- Zuständige Stelle
Abteilung Wohnbauförderung
Eduard-Wallnöfer-Platz 3
6020 Innsbruck
Tel: +43 512 508 2732
E-Mail: wohnbaufoerderung@tirol.gv.at- Rechtliche Grundlagen
Die relevanten Gesetze und Verordnungen sind in den Quellen nicht spezifisch genannt. Es wird jedoch auf die Wohnhaussanierungsrichtlinie verwiesen.