Förderungstitel

Zusatzförderung Bonus - klimafreundliches Heizsystem in Tirol

tirol
Ziel der Förderung

Austausch alter Heizungsanlagen oder Kessel auf Basis fossiler Brennstoffe gegen ein hocheffizientes alternatives System. Ziel ist die Reduzierung des Energieverbrauchs und der Schadstoffemissionen.

Was wird gefördert?

Gefördert wird der Austausch von alten Heizungsanlagen oder Kesseln, die mit fossilen Brennstoffen (Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner, strombetriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen) betrieben werden, durch ein hocheffizientes alternatives Heizsystem. Die Altanlage muss ordnungsgemäß entsorgt werden. Der Verkauf oder die Weitergabe der alten Anlage wird nicht akzeptiert.

Antragsberechtigte Personen

Eigentümer von Wohnungen und Eigenheimen.

Voraussetzungen
  • Die Altanlage muss eine Heizungsanlage oder ein Kessel auf Basis fossiler Brennstoffe sein.
  • Die neue Heizungsanlage muss ein hocheffizientes alternatives System sein.
  • Die Altanlage muss ordnungsgemäß entsorgt werden. Eine Bestätigung der Entsorgung muss mittels Formblatt F97 vorgelegt werden.
  • Die Förderung wird einmal pro Gebäude gewährt, bei Wohnanlagen erfolgt eine Aliquotierung.
Art der Förderung

Nicht rückzahlbarer Zuschuss.

Fristen und Termine

Es sind keine spezifischen Fristen und Termine in den Quellen genannt, jedoch kann die Förderung grundsätzlich gleichzeitig mit der Einreichung des Wohnhaussanierungsansuchens beantragt werden.

Erforderliche Unterlagen
  • Rechnungen der neuen Heizungsanlage
  • Bestätigung der ordnungsgemäßen Entsorgung der Altanlage (Formblatt F97)
  • Eventuell das Ansuchen Wohnhaussanierung A5 oder das Online-Formular
Zuständige Stelle

Abteilung Wohnbauförderung
Eduard-Wallnöfer-Platz 3
6020 Innsbruck
Tel: +43 512 508 2732
E-Mail: wohnbaufoerderung@tirol.gv.at

Rechtliche Grundlagen

Die relevanten Gesetze und Verordnungen sind in den Quellen nicht spezifisch genannt. Es wird jedoch auf die Wohnhaussanierungsrichtlinie verwiesen.