Vorhaben in verdichteter Bauweise in Tirol
- Ziel der Förderung
Die Förderung zielt darauf ab, die Errichtung von Wohnhäusern und Wohnungen in verdichteter Bauweise zu unterstützen.
Dies soll die Nutzung von Grundflächen optimieren und den Bau von kosteneffizientem Wohnraum fördern.- Was wird gefördert?
- Gefördert wird die Errichtung von Wohnhäusern (Eigenheimen) und Wohnungen, die Teil einer Anlage sind, bei denen der Grundstücksanteil pro Wohnung höchstens 400 m² beträgt.
- Dies umfasst Doppelhäuser, Reihenhäuser und Eigentumswohnungen.
- Antragsberechtigte Personen
- Eigentümer von Wohnungen und Eigenheimen, die in verdichteter Bauweise errichtet werden.
- Personen, die ein Baurecht haben, das auf mindestens 50 Jahre bestellt ist.
- Österreichische Staatsbürger oder Gleichgestellte.
- Voraussetzungen
- Grundstücksanteil: Der Grundstücksanteil (Grundverbrauch) pro Wohnung darf höchstens 400 m² betragen.
- Angemessene Kosten: Die Gesamtkosten (Gesamtkosten und Grundkosten) müssen angemessen sein.
- Hauptwohnsitz: Der zukünftige Hauptwohnsitz muss in der geförderten Wohnung sein (ganzjährige, regelmäßige Nutzung).
- Aufgabe anderer Wohnrechte: Das Eigentums- oder Nutzungsrecht an anderen Wohnungen muss spätestens 6 Monate nach Bezug der geförderten Wohnung aufgegeben werden.
- Finanzierung: Die Finanzierung muss gesichert sein, z. B. durch Eigenmittel oder Hypothekarkredite.
- Hypothekarkredite: Laufzeit mindestens 10 Jahre, Festbetragshypothek, Eigenmittelnachweis von mindestens 5 % der Gesamtbaukosten (nur bei Ersterwerb).
- Hocheffiziente alternative Energiesysteme: Der Einsatz von hocheffizienten alternativen Energiesystemen ist Voraussetzung (z. B. Biomasseheizungen).
- Einhaltung von Wirkungsgrad und Emissionsgrenzwerten gemäß Wohnbauförderungsrichtlinie.
- Nutzfläche: Mindestens 30 m² und höchstens 150 m². Förderbare Nutzfläche:
- 95 m² für 1-2 Personen,
- 105 m² für 3 Personen,
- 120 m² für 4 oder mehr Personen.
- Art der Förderung
- Kredit: Zinsgünstiger Kredit mit einer maximalen Laufzeit von 37,5 Jahren.
- Wohnbauscheck: Einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 35 % des möglichen Förderungskredits.
- Fristen und Termine
Antragstellung:
- Spätestens 6 Monate nach Baubeginn.
- Bei Ersterwerb vom Bauträger: Spätestens 6 Monate nach Erwerb.
- Erforderliche Unterlagen
- A1 Ansuchen Wohnbauförderung.
- F1 Beiblatt über die persönlichen Verhältnisse.
- F3 Kreditzusage.
- F4 Nutzflächenermittlung.
- F15 Baufortschrittsmeldung – Teilzahlungsansuchen.
- F26 Endabrechnung.
- Zuständige Stelle
Abteilung Wohnbauförderung
- Eduard-Wallnöfer-Platz 3, 6020 Innsbruck.
- Telefon: +43 512 508 2732.
- E-Mail: wohnbaufoerderung@tirol.gv.at.
- Rechtliche Grundlagen
- Tiroler Wohnbauförderungsgesetz (TWFG) 1991
- Wohnbauförderungsrichtlinie