Förderungstitel

Passive Maßnahmen zur Vermeidung sommerlicher Überwärmung in Tirol

tirol
Ziel der Förderung

Die Förderung zielt darauf ab, passive Maßnahmen zur Vermeidung sommerlicher Überwärmung zu unterstützen.

Was wird gefördert?

Es werden Maßnahmen gefördert, die dazu dienen, die Überhitzung von Gebäuden im Sommer zu vermeiden.

Antragsberechtigte Personen

Die Quellen enthalten keine spezifischen Informationen zu antragsberechtigten Personen für diese Förderung.

Voraussetzungen

    Allgemeine Voraussetzungen:

    • Hauptwohnsitz: Geförderte Wohnung muss ganzjährig und regelmäßig genutzt werden.
    • Förderungszeitraum: Einmalzuschuss (10 Jahre), Annuitätenzuschuss (max. 12 Jahre); bei Verstoß Rückforderung/Einstellung der Förderung.
    • Vermietung: Sanierte Wohnungen dürfen an begünstigte Personen vermietet werden.
    • Befristung: Förderung einkommensunabhängig für Ansuchen bis 31.12.2027.
    • Kosten-Nachweis:
      • Rechnungen und Zahlungsnachweise von befugten Personen erforderlich.
      • Rechnungen müssen auf den Förderwerber oder das geförderte Objekt ausgestellt sein.
      • Kostenobergrenzen bei bestimmten Maßnahmen (z. B. Fenster, Bäder).
    • Facharbeiten: Elektro-, Heizungs-, Sanitärinstallationen nur durch befugte Personen oder unter deren Aufsicht.
    • Finanzierung: Wahlrecht zwischen Annuitätenzuschuss (Kreditstützung) oder Einmalzuschuss.
    • Wohnungsgröße:
      • Mindestnutzfläche bei Teilung: 30 m².
      • Max. Nutzfläche bei Erweiterung: 150 m² (sonst Verlust der Förderung).
    • Nutzflächenberechnung:
      • Inkl. Bodenfläche abzüglich Wandstärken.
      • Keller, Dachböden, offene Balkone, gewerbliche Räume, Flächen unter 1,50 m Höhe zählen nicht.
      • Gewerberäume für die berufliche Tätigkeit des Förderungswerbers sind ausgeschlossen, wenn Haupteinkünfte daraus erzielt werden.
Art der Förderung
  • Einmalzuschuss
  • Annuitätenzuschuss
Fristen und Termine

Die Quellen enthalten keine spezifischen Fristen oder Termine für diese Förderung.

Erforderliche Unterlagen

Die Quellen enthalten keine spezifischen Informationen zu erforderlichen Unterlagen. Es ist wahrscheinlich, dass Rechnungen und Zahlungsnachweise erforderlich sind, wie bei anderen Sanierungsförderungen. Es kann auch das Ansuchen Wohnhaussanierung A5 verwendet werden.

Zuständige Stelle

Abteilung Wohnbauförderung
Eduard-Wallnöfer-Platz 3, 6020 Innsbruck
Telefon: +43 512 508 2732
E-Mail: wohnbaufoerderung@tirol.gv.at

Rechtliche Grundlagen

Die Quellen enthalten keine spezifischen rechtlichen Grundlagen für diese Förderung.