Förderungstitel

Feuchtigkeitsschutz Sanierung in Tirol

tirol
Ziel der Förderung

Die Förderung zielt darauf ab, die Trockenlegung von feuchten Mauerwerken zu unterstützen und somit die Bausubstanz zu erhalten und das Wohnklima zu verbessern.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Maßnahmen zur Trockenlegung von feuchten Mauerwerken entsprechend der ÖNORM B3355.

Antragsberechtigte Personen

Die Quellen geben keine spezifischen Informationen zu antragsberechtigten Personen für diese Förderung. Es ist jedoch wahrscheinlich, dass Eigentümer oder Mieter von Wohnobjekten in Tirol antragsberechtigt sind.

Voraussetzungen

Allgemeine Voraussetzungen:

  • Hauptwohnsitz: Geförderte Wohnung muss ganzjährig und regelmäßig genutzt werden.
  • Förderungszeitraum: Einmalzuschuss (10 Jahre), Annuitätenzuschuss (max. 12 Jahre); bei Verstoß Rückforderung/Einstellung der Förderung.
  • Vermietung: Sanierte Wohnungen dürfen an begünstigte Personen vermietet werden.
  • Befristung: Förderung einkommensunabhängig für Ansuchen bis 31.12.2027.
  • Kosten-Nachweis:
    • Rechnungen und Zahlungsnachweise von befugten Personen erforderlich.
    • Rechnungen müssen auf den Förderwerber oder das geförderte Objekt ausgestellt sein.
    • Kostenobergrenzen bei bestimmten Maßnahmen (z. B. Fenster, Bäder).
  • Facharbeiten: Elektro-, Heizungs-, Sanitärinstallationen nur durch befugte Personen oder unter deren Aufsicht.
  • Finanzierung: Wahlrecht zwischen Annuitätenzuschuss (Kreditstützung) oder Einmalzuschuss.
  • Wohnungsgröße:
    • Mindestnutzfläche bei Teilung: 30 m².
    • Max. Nutzfläche bei Erweiterung: 150 m² (sonst Verlust der Förderung).
  • Nutzflächenberechnung:
    • Inkl. Bodenfläche abzüglich Wandstärken.
    • Keller, Dachböden, offene Balkone, gewerbliche Räume, Flächen unter 1,50 m Höhe zählen nicht.
    • Gewerberäume für die berufliche Tätigkeit des Förderungswerbers sind ausgeschlossen, wenn Haupteinkünfte daraus erzielt werden.
Art der Förderung

Es gibt zwei Arten der Förderung:

  • Einmalzuschuss
  • Annuitätenzuschuss

 

Fristen und Termine

Die Quellen geben keine spezifischen Fristen und Termine an.

Erforderliche Unterlagen

Die Quellen nennen keine spezifischen erforderlichen Unterlagen für diese Förderung.

Zuständige Stelle

Abteilung Wohnbauförderung
Eduard-Wallnöfer-Platz 3
6020 Innsbruck
Telefon: +43 512 508 2732
E-Mail: wohnbaufoerderung@tirol.gv.at

Rechtliche Grundlagen
  • ÖNORM B3355
  • Die allgemeinen Förderrichtlinien des Landes Tirol für Wohnhaussanierung können ebenfalls relevant sein.