Förderungstitel

Eigenheimförderung in Tirol

tirol
Ziel der Förderung

Das Ziel der Eigenheimförderung ist die Unterstützung beim Bau oder Ersterwerb eines Wohnhauses mit maximal zwei Wohnungen, wobei mindestens eine Wohnung vom Eigentümer selbst bewohnt wird.

Was wird gefördert?
  • Wohnhäuser mit einer oder maximal zwei Wohnungen.
  • Die Wohnung muss zur regelmäßigen Nutzung durch den Eigentümer bestimmt sein.
Antragsberechtigte Personen
  • Eigentümer des Baugrundstücks oder Bauberechtigte mit einem Baurecht von mindestens 50 Jahren.
  • Österreichische Staatsbürger oder Gleichgestellte.
  • Personen, die einen Wohnbedarf nachweisen können.
Voraussetzungen
  • Eigentum oder Baurecht: Der Förderungswerber muss Eigentümer des Baugrundstückes oder Bauberechtigter sein, wobei das Baurecht auf mindestens 50 Jahre bestellt sein muss.
  • Staatsbürgerschaft: Der Antragsteller muss österreichischer Staatsbürger oder gleichgestellt sein.
  • Wohnbedarf: Es muss sich um den zukünftigen Hauptwohnsitz handeln und bestehende Wohnrechte müssen aufgegeben werden.
  • Nutzfläche: Die Nutzfläche der Wohnung muss mindestens 30 m² und höchstens 150 m² betragen. Die förderbare Nutzfläche ist abhängig von der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen.
  • Energiesysteme: Der Einsatz von hocheffizienten alternativen Energiesystemen ist erforderlich.
  • Finanzierung: Die Laufzeit des Hypothekarkredits muss mindestens 10 Jahre betragen.
Art der Förderung

Die Förderung kann als Kredit oder als Wohnbauscheck erfolgen:

  • Kredit: Ein Fixbetrag in Höhe von € 54.000,- mit Rückzahlung mit steigender Annuität.
  • Wohnbauscheck: Ein Fixbetrag in Höhe von € 18.900,- ohne Rückzahlung.
Fristen und Termine

Der Antrag (A1 Ansuchen Wohnbauförderung) muss spätestens 6 Monate nach Baubeginn eingereicht werden.

Erforderliche Unterlagen
  • A1 Ansuchen Wohnbauförderung
  • F1 Beiblatt über die persönlichen Verhältnisse
  • F3 Kreditzusage
  • F4 Nutzflächenermittlung
  • F15 Baufortschrittsmeldung – Teilzahlungsansuchen
  • F26 Endabrechnung
Zuständige Stelle

Abteilung Wohnbauförderung
Eduard-Wallnöfer-Platz 3
6020 Innsbruck
Telefon: +43 512 508 2732
E-Mail: wohnbaufoerderung@tirol.gv.at

Rechtliche Grundlagen
  • Tiroler Wohnbauförderungsgesetz (TWFG)
  • Wohnbauförderungsrichtlinie