Eigenheimförderung in Tirol
- Ziel der Förderung
Das Ziel der Eigenheimförderung ist die Unterstützung beim Bau oder Ersterwerb eines Wohnhauses mit maximal zwei Wohnungen, wobei mindestens eine Wohnung vom Eigentümer selbst bewohnt wird.
- Was wird gefördert?
- Wohnhäuser mit einer oder maximal zwei Wohnungen.
- Die Wohnung muss zur regelmäßigen Nutzung durch den Eigentümer bestimmt sein.
- Antragsberechtigte Personen
- Eigentümer des Baugrundstücks oder Bauberechtigte mit einem Baurecht von mindestens 50 Jahren.
- Österreichische Staatsbürger oder Gleichgestellte.
- Personen, die einen Wohnbedarf nachweisen können.
- Voraussetzungen
- Eigentum oder Baurecht: Der Förderungswerber muss Eigentümer des Baugrundstückes oder Bauberechtigter sein, wobei das Baurecht auf mindestens 50 Jahre bestellt sein muss.
- Staatsbürgerschaft: Der Antragsteller muss österreichischer Staatsbürger oder gleichgestellt sein.
- Wohnbedarf: Es muss sich um den zukünftigen Hauptwohnsitz handeln und bestehende Wohnrechte müssen aufgegeben werden.
- Nutzfläche: Die Nutzfläche der Wohnung muss mindestens 30 m² und höchstens 150 m² betragen. Die förderbare Nutzfläche ist abhängig von der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen.
- Energiesysteme: Der Einsatz von hocheffizienten alternativen Energiesystemen ist erforderlich.
- Finanzierung: Die Laufzeit des Hypothekarkredits muss mindestens 10 Jahre betragen.
- Art der Förderung
Die Förderung kann als Kredit oder als Wohnbauscheck erfolgen:
- Kredit: Ein Fixbetrag in Höhe von € 54.000,- mit Rückzahlung mit steigender Annuität.
- Wohnbauscheck: Ein Fixbetrag in Höhe von € 18.900,- ohne Rückzahlung.
- Fristen und Termine
Der Antrag (A1 Ansuchen Wohnbauförderung) muss spätestens 6 Monate nach Baubeginn eingereicht werden.
- Erforderliche Unterlagen
- A1 Ansuchen Wohnbauförderung
- F1 Beiblatt über die persönlichen Verhältnisse
- F3 Kreditzusage
- F4 Nutzflächenermittlung
- F15 Baufortschrittsmeldung – Teilzahlungsansuchen
- F26 Endabrechnung
- Zuständige Stelle
Abteilung Wohnbauförderung
Eduard-Wallnöfer-Platz 3
6020 Innsbruck
Telefon: +43 512 508 2732
E-Mail: wohnbaufoerderung@tirol.gv.at- Rechtliche Grundlagen
- Tiroler Wohnbauförderungsgesetz (TWFG)
- Wohnbauförderungsrichtlinie